Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für das Angebot und die Ausstrahlung eines maximal 30-sekündigen Werbeclips im Vor- und Abspann der VEMA-TV-Sendung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Angebot und die Bedingungen für die Schaltung eines maximal 30-sekündigen Werbeclips im Vor- und Abspann der VEMA-TV-Sendung.

2. Angebotsumfang und Pakete

Unser Angebot umfasst verschiedene Pakete für die Schaltung des Werbeclips im Vor- und Abspann der VEMA-TV-Sendung: das 1-Monats-Paket Gold, das 2-Monats-Paket Platin und das 3-Monats-Paket Diamant. Die Preise für die jeweiligen Pakete sind auf unserer Homepage veröffentlicht und gelten als Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anzahl regelt auch die Dauer.

3. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch beide Parteien. Mit Abschluss des Vertrages wird der Werbeclip für die vereinbarte Dauer im Vor- und Abspann der VEMA-TV-Sendung platziert. Es ist keine separate Kündigung erforderlich, da das Paket nach Ablauf der Laufzeit automatisch endet.

4. Inhalte des Werbeclips

Der Werbeclip muss den geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen und darf nicht gegen geltendes Recht, Urheberrechte oder die guten Sitten verstoßen. Wir behalten uns das Recht vor, den Clip abzulehnen oder zu entfernen, wenn er solche Bestimmungen verletzt.

5. Rechnungsstellung und Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den vereinbarten Konditionen und Preisen für das gewählte Paket. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen ab Rechnungseingang zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren anfallen.

6. Haftung

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch den Werbeclip entstehen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund des Werbeclips gegen uns geltend gemacht werden.

7. Datenschutz

Wir behandeln sämtliche personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und nutzen diese ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags.

8. Geistiges Eigentum

Der Kunde garantiert, dass er über alle notwendigen Rechte und Lizenzen für den bereitgestellten Werbeclip verfügt und dass die Nutzung des Werbeclips im Vor- und Abspann der VEMA-TV-Sendung keine Rechte Dritter verletzt.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

Kontakt

VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG

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Beachten Sie bitte: Sie finden uns ab sofort in der Johann-Georg-Schlosser Straße 16, 76149 Karlsruhe